Das Finanzministerium teilt mit:
Die Landesregierung will mit einem 2. Nachtragshaushalt in zahlreiche Projekte bei Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und Integration investieren. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen die Zukunftsinvestitionen mit Mehrausgaben von rund 550 Millionen Euro komplett durch Minderausgaben und zusätzliche Einnahmen aufgefangen werden. Die Nettoneuverschuldung bleibt damit unverändert bei 1,8 Milliarden Euro.
„Wir zeigen klar und deutlich, dass wir über die Konsolidierung des Haushalts nicht die Sicherung unserer Zukunftsfähigkeit aus den Augen verlieren. Wir investieren in Bildung, Chancengleichheit und Sicherheit ebenso wie in die Sanierung von Hochschulen und Justizgebäuden, in die Modernisierung unserer Finanzverwaltung. Und wir sorgen dafür, dass diejenigen Flüchtlinge, die bei uns bleiben, auch in unser Land integriert werden“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Nur so können wir die Weichen stellen zu guten Perspektiven für unsere Bürgerinnen und Bürger und für eine erfolgreiche Wirtschaft.“
Im Investitionspaket des 2. Nachtragshaushalts für 2016 sind unter anderen enthalten:
Bildung
Justiz
Finanzverwaltung
Polizei
Integration
Weitere Unterstützung der Kommunen zur Flüchtlingsbetreuung
Asylbewerber
Zusätzlich schiebt die Landesregierung Investitionen in folgende Projekte an (durch Verpflichtungsermächtigungen):
Den Ausgaben stehen im 2. Nachtragshaushalt zusätzliche Einnahmen gegenüber: unter anderem 150 Millionen durch die vorgezogene Spitzabrechnung des Bundes für Flüchtlinge und 185 Millionen Euro durch eine Tilgungserhöhung des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebs. Außerdem werden Minderausgaben zum Beispiel beim Wohngeld (40 Millionen Euro) und bei den Personalausgaben (148 Millionen Euro) veranschlagt.
Der Nachtragshaushalt kommt damit ohne eine neue Kreditaufnahme aus. Walter-Borjans: „Wir nehmen die Herausforderungen an, ohne vom Ziel des Haushaltsausgleichs bis 2020 abzuweichen. Es bleibt dabei: kein Kaputtsparen, sondern bei den Ausgaben maßhalten und sinnvoll investieren.“
Weitere Informationen finden Sie unter www.fm.nrw.de.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-5004.